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Jeder dritte Deutsche zwischen 18 und 65 Jahren hat schon einmal Kosmetika nicht vertragen, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage. In einem Fünftel der Fälle sind die Reaktionen so schwer, dass sie vom Arzt behandelt werden müssen. „Grund genug für die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (Dachverband der klinisch tätigen Hautärzte), für einen verbesserten Verbraucherschutz auf EU-Ebene zu sorgen“, kommentiert Prof. Dr. Peter Elsner die Umfrage.
50 Milliarden Euro hat die Kosmetik-Industrie innerhalb der Europäischen Union im vergangenen Jahr umgesetzt, Tendenz weiter steigend. Sie stellt die Verbraucher vor ein fast unüberschaubares Angebot. Schlimmer jedoch als die Qual der (Aus-)Wahl ist die mangelnde Kennzeichnung der genauen Inhaltsstoffe dieser Cremes und Wässerchen. Die Folge: Tausende von Menschen in Deutschland erkranken an vermeidbaren Allergien. V E R B R A U C H E R S C H U T Z A U F A L L E N E B E N E N Im Gegensatz zu beispielsweise Arzneimitteln spielen „Nebenwirkungen“ bei Kosmetika keine große Rolle für die Hersteller. „Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kosmetika sicher sind – mehr Wunschdenken als Realität“, meint Prof. Dr. Peter Elsner, Hautarzt und Kosmetikexperte der Klinik für Hautkrankheiten, Jena. Eines der Hauptanliegen der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft ist daher ein verbesserter Verbraucherschutz. Diesen will man nicht nur durch die Zusammenarbeit sämtlicher zuständiger staatlicher Stellen auf Bundes- und EU-Ebene schaffen. Auch durch das frühzeitige Erfassen von Kosmetikallergien und den ständigen Informationsaustausch zwischen den dermatologischen Kliniken soll eine bessere Transparenz entstehen. D U F T S T O F F E K Ü N F T I G A U S G E W I E S E N Gerade für allergische Verbraucher ist die vollständige Aufführung aller Inhaltsstoffe und Allergene in Kosmetika besonders wichtig. Bislang mussten die Hersteller beispielsweise wichtige allergieauslösende Duftstoffe in Kosmetika nicht aufführen. Dem Engagement von deutschen Hautärzten im wissenschaftlichen Kosmetikkomitee der EU ist es zu verdanken, dass sich dies nun ändert. Doch damit sind die Dermatologen noch nicht am Ziel. Als nächstes wollen sie auch für andere Produkte, wie zum Beispiel Handgeschirrspülmittel, eine entsprechende Kennzeichnungspflicht erwirken. |